Regel 1 - Spielfeld

 

1.1

Das Spielfeld ist ein Rechteck und wird gemäß der nachfolgenden Zeichnung "A" (ausgenommen im Fall wie in Regel 1.5 festgehalten) und den darin angegebenen Maßen angelegt und durch 40 mm breite Linien begrenzt.

 

1.2

Die Linien müssen leicht erkennbar sein, vorzugsweise in den Farben weiß oder gelb.

 

1.3.1

Um den Bereich darzustellen, in dem ein Federball mit korrekter Geschwindigkeit beim Testen landen soll (Regel 4.4), können zusätzlich vier Markierungen von 40 mm mal 40 mm angebracht werden, und zwar an der Innenseite jeder Seitenlinie des Einzelspielfeldes im rechten Aufschlagfeld, 530 mm und 990 mm von der rückwertigen Begrenzungslinie entfernt.

 

1.3.2

Werden diese Markierungen eingezeichnet, gehört ihre Breite zu den für das Spielfeld angegebenen Maßen, d.h. die Markierungen liegen von 530 mm bis 570 mm und von 950 mm bis 990 mm von der Außenkante der rückwärtigen Begrenzungslinie entfernt.

 

1.4

Die Linien sind Teil des Spielfeldbereichs, den sie begrenzen.

 

1.5

Wo wegen Platzmangel die Markierungen eines Doppelspielfeldes nicht möglich ist, kann ein Spielfeld nur für Einzelspiele, wie in Zeichnung "B" dargestellt, angelegt werden. Die rückwärtige Begrenzungslinie ist dann gleichzeitig hintere Aufschlaglinie und die Pfosten oder Materialstreifen, die die Pfosten darstellen (Regel 2.2), werden auf den Seitenlinien plaziert.

 

Erläuterungen

 

Das Doppelspielfeld ist das Standardspielfeld. Das Einzelspielfeld ist nur bei Platzmangel zulässig. Das Doppelspielfeld hat in jedem Falle die Markierungen des Einzelspielfeldes zu enthalten. Alle Markierungen des Spielfeldes müssen 40 mm breit sein. Sind die Linien schmaler, ist das Spielfeld für den Spielbetrieb nicht zugelassen. Breitere Linien sind als Ausnahme zulässig, wenn Feldmarkierungen einer anderen Sportart einen Teil der Badmintonspielfeld-Markierung darstellen. Die Mittellinie darf jedoch nicht breiter als 40 mm sein. Beim Anlegen des Spielfeldes ist unter allen Umständen darauf zu achten, daß die Außenkante der Linien den Spielfeldmaßen entsprechen. Der freie Raum zwischen Seiten- bzw. Grundlinien zu einem anderen Spielfeld oder zur Wand muß mindenstens 0.30 m bzw. 1,30 m betragen. In diesem Bereich muß ein Spieler mit einem nach oben gestreckten Schläger aufrecht stehen können, ohne die Decke oder andere Hindernisse zu berühren.